Garantiebestimmungen

Garantiebedingungen der Faber Datentechnik GmbH

1.Allgemeines

Die Firma Faber Datentechnik GmbH, Industriestr. 63a, 44894 Bochum  (nachfolgend Garantiegeber genannt), garantiert dem Käufer von Faber- und Fairline PC-Systemen (nachfolgend Garantienehmer genannt) das die gekaufte ware frei von Material- oder Produktionsmängeln ist und gewährt eine Garantie im Sinne des § 477 BGB. Die Garantie umfasst Produktions- und Materialschäden jeglicher Art, die bei einer normalen Verwendung auftreten können.

Die jeweilige Garantiezeit ist der jeweiligen Produktbeschreibung zu entnehmen.

Der Kaufbeleg ist für eine Inanspruchnahme der Garantie sorgfältig aufzubewahren. Bei Nichtvorlage des Kaufbeleges behält sich der Garantiegeber vor, die Garantieleistung zu verweigern.

Im Falle einer Einsendung hat der Garantienehmer dafür sorge zu tragen, dass das Gerät transportsicher verpackt ist. Der Garantinehmer trägt die Einsendekosten sowie das Transportrisiko.

Um eine reibungslose und zügige Bearbeitung zu ermöglichen ist es erforderlich dem Gerät eine, möglichst genaue, Fehlerbeschreibung beizulegen.

Für zusätzlich eingelieferte Materialien und Geräte, die nicht Gegenstand des ursprünglichen Kaufvertrages waren, übernimmt der Garantiegeber keine Haftung.

Zur Geltendmachung von Garantieansprüchen kann sich der Garantienehmer vor Zusendung des Produkts wie folgt an den Garantiegeber wenden:

-         per E-Mail an: sp.fcgmbh@gmail.com

-         telefonisch unter 0234/9224415

-         an die Mitarbeiter unserer Filiale

-         postalisch an:

Faber Datentechnik GmbH

Industriestrasse 63a

44894 Bochum    

 

Diese Garantie beschränkt NICHT die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Garantienehmers.

 

Die Garantie ist räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit es sich bei dem der Garantie zugrunde liegenden Kaufvertrag um ein gegenseitiges Handelsgeschäft handelt, wird für alle Ansprüche aus der Garantieerklärung der Gerichtsstand am Sitz des Garantiegebers vereinbart.

 

2. Garantieleistungen

Im Garantiefall, also einem Defekt wegen Material- und Produktionsschäden gewährt die Garantiegeber eine der folgenden Leistungen:

  • Reparatur des Produkts

  • Ersatz des Produkts durch ein mindestens gleichwertiges neues oder generalüberholtes Model.

  • Erstattung des anteiligen Kaufpreises je nach Nutzungsdauer.

Welche der oben beschriebenen Leistungen erbracht wird, liegt in der Entscheidung des Garantiegebers.

Für Batterien und Akkus wird keine Garantie übernommen.

In einigen Fällen kann es zur Reparatur erforderlich sein alle Daten vom Produkt zu löschen. Der Garantienehmer muss daher sicherstellen, dass alle Daten des Produkts vor der Einsendung zur Reparatur, auf einem geeigneten Sicherungsmedium, welches NICHT mit eingesandt wird, gesichert wurden.

Bei der Reparatur wird das Produkt wieder in den Auslieferzustand zurückversetzt. Eine Kostenübernahme für eine nachträglich anfallende Softwarekonfiguration, den Verlust von Daten oder installierter Software sowie Einnahme- oder Gewinnausfälle wird ausdrücklich ausgeschlossen.  

3.  Ausschluss der Garantie

Schäden die durch unsachgemäße Benutzung, Beschädigungen durch den Garantienehmer (auch wenn dies versehentlich geschehen ist) oder die durch äußere Einflüsse eingetreten sind.

Die Garantie erlischt, wenn der Fehler am Produkt auf eine Wartung oder Reparatur zurückzuführen ist, die durch einen anderen als den Garantiegeber durchgeführt wurde. Die Garantie erlischt auch, wenn Aufkleber oder Seriennummern des Produkts oder eines Bestandteils des Produkts verändert oder unleserlich gemacht wurden.

Stand 03.09.2018

Zuletzt angesehen